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Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB an die Mitgliedstaaten oder die Union betreffen Risiken makrofinanzieller Art. Sie sollten auch angemessene Folgemaßnahmen der Kommission im Rahmen der Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten rechtfertigen, soweit dies zweckmäßig ist. Die Unabhängigkeit und die Vertraulichkeitsregelung des ESRB sollten streng beachtet werden.
Warnungen oder Empfehlungen des ESRB betreffend Systemrisiken, die an den überprüften Mitgliedstaat gerichtet bzw. für den überprüften Mitgliedstaat relevant…
Die Warnungen und Empfehlungen des ESRB nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben c und d der vorliegenden Verordnung können allgemeiner oder spezifischer Art sein und…
Der ESRB sollte Warnungen und — wenn er dies für erforderlich hält — Empfehlungen allgemeiner oder spezifischer Art herausgeben, die insbesondere an die Union…
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
Die Einsetzung des ESRB dürfte unmittelbar zur Verwirklichung der Binnenmarktziele beitragen. Die Finanzaufsicht der Union auf Makroebene ist integraler…
Auf der Grundlage des Verfahrens der multilateralen Überwachung und des Warnmechanismus oder im Falle von unerwarteten, bedeutsamen wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.