Erwägungsgrund 16 32010R1092
Der ESRB sollte sich aus einem Verwaltungsrat, einem Lenkungsausschuss, einem Sekretariat, einem Beratenden Fachausschuss und einem Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss zusammensetzen. Bei der Zusammensetzung des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses sollte eine geeignete Regelung für Interessenkonflikte, die vom Verwaltungsrat erlassen wird, berücksichtigt werden. Bei der Errichtung des Beratenden Fachausschusses sollten bestehende Strukturen berücksichtigt werden, um Doppelungen zu vermeiden.