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Die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung sollte eine engere und rechtzeitigere Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente einschließen. Zwar sind die Verhandlungspartner des Europäischen Parlaments im Rahmen des Dialogs die einschlägigen Organe der Union und deren Vertreter, doch kann der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments dem Mitgliedstaat, an den der Rat eine Empfehlung oder einen Beschluss gemäß Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 2 oder Artikel 10 Absatz 4 dieser Verordnung gerichtet hat, die Gelegenheit bieten, an einer Aussprache teilzunehmen. Die Teilnahme des Mitgliedstaats an einer solchen Aussprache ist freiwillig.
Der zuständige Ausschusses des Europäischen Parlaments kann dem von einer Empfehlung oder einem Beschluss des Rates gemäß Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 2…
Die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung sollte eine engere und rechtzeitigere Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente…
Die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung sollte eine engere und frühzeitigere Einbindung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente…
Außerdem hat sich aus der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung ein engerer Dialog mit dem Europäischen Parlament ergeben. Zwar wird festgestellt, dass…
Ein wirtschaftspolitischer Dialog mit dem Europäischen Parlament kann vorgesehen werden, der der Kommission die Möglichkeit bietet, ihre Analysen der…
Zur Förderung des Dialogs zwischen den Organen der Union, insbesondere zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, und zur Gewährleistung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.