Erwägungsgrund 28 32024R1263
Bei der Bewertung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne durch die Kommission sollte insbesondere die Plausibilität der makroökonomischen und haushaltspolitischen Annahmen geprüft werden, soweit diese von den Annahmen abweichen, die dem Referenzpfad zugrunde liegen. Insbesondere sollten die in den Plan aufzunehmenden, unter der Annahme einer unveränderten Politik erstellten Schuldenprojektionen mit den Projektionen der Kommission vergleichbar sein.