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Die Mitgliedstaaten
übergeben der EASA bis spätestens 8. April 2021 alle Aufzeichnungen bezüglich der Aufsicht über Organisationen, die Ausbildungen zur Erteilung von Pilotenlizenzen gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 durchführen und für die die EASA gemäß Artikel 78 der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates die zuständige Behörde ist;
schließen in Abstimmung mit der EASA Zertifizierungsverfahren ab, die vor dem 8. April 2020 eingeleitet wurden, und stellen das Zeugnis aus, woraufhin die EASA sämtliche Zuständigkeiten in Bezug auf diese zertifizierten Organisationen übernimmt.
Die in Absatz 1 genannten zuständigen Behörden und Kollegien sorgen dafür, dass sämtliche eventuell vorhandene Aufzeichnungen und Arbeitspapiere oder die…
Folgende Artikel 11a, 11b und 11c werden eingefügt: „Artikel 11a Qualifikationen und damit zusammenhängende Bescheinigungen von Flugbegleitern Artikel 11b…
bleiben die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 eingesetzten nationalen Akkreditierungsstellen und zuständigen Stellen bestehen. Die Mitgliedstaaten ändern…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ausreichende Informationen über die mit dieser Verordnung und der Durchführungsverordnung eingeführten Änderungen der…
Folgender Artikel wird eingefügt: Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die ESMA (1) Sämtliche Befugnisse und Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von…
Für Anträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung vorgelegt werden, sollten Übergangsmaßnahmen festgelegt werden. Vor allem sollte der Antragsteller mehr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.