Erwägungsgrund 78 32018R1139
Beim Erlass der delegierten Rechtsakte zur Änderung der Anhänge II bis IX dieser Verordnung sollte die Kommission die internationalen Richtlinien und Empfehlungen und insbesondere die internationalen Richtlinien in allen Anhängen des Abkommens von Chicago gebührend berücksichtigen.