Art. 3 32011R0118
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Artikel 1 dieser Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Artikel 1 dieser Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten.