Gesetze
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Die Verbreitung von Insider-Informationen über ein Energiegroßhandelsprodukt durch Journalisten, die in Ausübung ihres Berufes handeln, sollte unter Berücksichtigung der für ihren Berufsstand geltenden Regeln und der für die Pressefreiheit geltenden Vorschriften beurteilt werde, es sei denn, dass diese Personen aus der Verbreitung der betreffenden Informationen direkt oder indirekt einen Nutzen ziehen oder Gewinne schöpfen oder diese Verbreitung mit der Absicht erfolgt, den Markt in Bezug auf das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis irrezuführen.
Werden Informationen zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken verbreitet, wird eine solche Verbreitung von Informationen unter Berücksichtigung der in…
Die Nutzung und die versuchte Nutzung von Insider-Informationen für den Handel für eigene oder für fremde Rechnung sollten eindeutig verboten werden. Die…
die Verbreitung von Informationen über die Medien einschließlich dem Internet oder auf anderem Wege, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot von…
Gibt ein Marktteilnehmer oder eine Person, die bei einem Marktteilnehmer beschäftigt ist oder in seinem Namen handelt, Informationen über ein…
Marktmanipulationen und Versuche der Marktmanipulation liegen z. B. dann vor, wenn sich eine Person oder mehrere in Absprache handelnde Personen eine…
Gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.