Erwägungsgrund 1 32024R1106
Ein offener und fairer Wettbewerb auf den Binnenmärkten für Strom und für Gase und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer erfordern Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein umfassender Rahmen zur Erreichung dieses Ziels geschaffen. Es gilt, das Vertrauen der Öffentlichkeit in funktionierende Energiegroßhandelsmärkte zu stärken und die Union wirksam vor Marktmissbrauch zu schützen, indem die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 geändert wird, um weiterhin Transparenz zu gewährleisten und die Überwachungskapazitäten auszubauen und somit einen Beitrag zur Stabilisierung der Energiepreise und zum Verbraucherschutz zu leisten, sowie um bei potenziellen grenzüberschreitenden Fällen von Marktmissbrauch eine wirksamere Untersuchung und Durchsetzung zu gewährleisten und so die festgestellten Mängel des derzeitigen Rahmens zu beheben.