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Die Verordnung (EG) Nr. 527/2003 des Rates vom 17. März 2003 zur Genehmigung des Anbietens oder der Abgabe zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch von bestimmten aus Argentinien eingeführten Weinen, bei denen angenommen werden kann, dass sie Gegenstand von in der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 nicht vorgesehenen önologischen Verfahren waren , führte eine bis zum 31. Dezember 2008 geltende Ausnahmeregelung ein und ist daher nicht mehr wirksam.
Insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1037/2001 des Rates vom 22. Mai 2001 zur Genehmigung des Anbietens oder der Abgabe zum unmittelbaren menschlichen…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1441/88 des Rates vom 24. Mai 1988 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein…
Die Verordnung (EG) Nr. 2798/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Grundregeln für die Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien für die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 wurde die frühere Regelung für den Weinsektor, die in der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die…
Die Verordnung (EG) Nr. 2200/97 des Rates vom 30. Oktober 1997 zur Sanierung der Erzeugung von Äpfeln, Birnen, Pfirsichen und Nektarinen in der Gemeinschaft…
Die Verordnung (EWG) Nr. 2997/87 des Rates vom 22. September 1987 zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1986 und von Sondermaßnahmen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.