Erwägungsgrund 6 32011R1276
Werden also die gleichen Aufzuchtverfahren auf Grundlage dieser Kriterien angewandt, kann man davon ausgehen, dass auch andere Zucht-Fischereierzeugnisse als Atlantischer Lachs ein vernachlässigbares Risiko des Vorhandenseins von Parasiten bergen, die eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher darstellen können. Folglich können solche Zucht-Fischereierzeugnisse auch von der vorgeschriebenen Gefrierbehandlung ausgenommen werden, wobei gleichzeitig das hohe Gesundheitsschutzniveau gewährleistet ist.