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Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats stellt sicher, dass aktuelle Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer gemäß Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009:
gemäß der auf der Website der Kommission veröffentlichten technischen Spezifikationen erstellt werden;
entweder in TRACES aufgenommen werden oder ab spätestens 31. Oktober 2021 darüber zugänglich sind.
Die Unternehmer stellen der zuständigen Behörde aktuelle Informationen über alle gemäß Absatz 1 Buchstabe a unter ihrer Kontrolle stehenden Anlagen oder…
Die zuständige Behörde erstellt die gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu erstellenden Listen von Betrieben, Anlagen und Unternehmern…
Die Mitgliedstaaten halten die Eintragungen in die in den Absätzen 1 und 2 genannten Verzeichnisse in Übereinstimmung mit den Entscheidungen über die…
Gemäß Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 halten die Mitgliedstaaten Listen zugelassener Betriebe ständig auf dem neuesten Stand.…
Unternehmer, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 für Transporttätigkeiten registriert wurden.
Die Unternehmer haben sicherzustellen, dass in den ihrer Kontrolle unterstehenden Betrieben oder Anlagen, die von der zuständigen Behörde zugelassen wurden, bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.