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Die Mitgliedstaaten sollten ermächtig werden, die Unternehmer zur Nutzung des integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen (TRACES) zu verpflichten, das mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des TRACES-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG eingeführt wurde (nachstehend „TRACES-System“), damit die Ankunft von Sendungen mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten am Bestimmungsort nachgewiesen werden kann. Alternativ könnte die Ankunft solcher Sendungen mithilfe eines vierten Exemplars des Handelspapiers nachgewiesen werden, das an den Erzeuger zurückgesendet wird. Die Erfahrungen mit beiden Alternativen sollten nach Ablauf des ersten Jahrs der Durchführung dieser Verordnung bewertet werden.
Der Einführer informiert die Kontrollstelle oder die Kontrollbehörde rechtzeitig über jede Sendung, die in die Gemeinschaft eingeführt werden soll, und…
Die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel…
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des integrierten Traces-Systems wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an…
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des Traces-Systems und zur Änderung der Entscheidung 92/486/EWG wurde die…
Die in der Entscheidung 2003/24/EG der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen vorgesehene…
Gemäß Artikel 37a Absatz 1 Buchstabe b der Entscheidung 90/424/EWG kann zur Informatisierung der veterinärrechtlichen Verfahren für die Errichtung, Verwaltung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.