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In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 werden bestimmte Parameter für die Behandlung von ausgeschmolzenen Fetten, Fischöl und Eiprodukten, die für andere Zwecke als zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, festgelegt, die eine angemessene Bekämpfung möglicher Gesundheitsrisiken sicherstellen. Diese Parameter sollten daher als Alternative zu den in dieser Verordnung festgelegten Behandlungen tierischer Nebenprodukte zugelassen werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Es ist angezeigt, bestimmte…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Anhang III Abschnitt VIII der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die Anforderungen an die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.