Erwägungsgrund 6 32011R0501VERORDNUNG (EU) Nr. 501/2011 DES RATES vom 24. Februar 2011 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe
Diese Verordnung sollte am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Erwägungsgrund 5 32010R1212VERORDNUNG (EU) Nr. 1212/2010 DES RATES vom 29. November 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Diese Verordnung sollte am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und sollte ab dem 1. Januar 2011 gelten —
Art. 5 32009R0356VERORDNUNG (EG) Nr. 356/2009 DER KOMMISSION vom 29. April 2009 zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 5 32011R1164VERORDNUNG (EU) Nr. 1164/2011 DER KOMMISSION vom 15. November 2011 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 723/2011 des Rates (Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Malaysia versandte Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht) zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines malaysischen ausführenden Herstellers von diesen Maßnahmen, Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls gegenüber den von diesem ausführenden Hersteller bezogenen Einfuhren und zollamtlicher Erfassung der letztgenannten Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Erwägungsgrund 5 32010R1263VERORDNUNG (EU) Nr. 1263/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung, die nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen vorgesehen sind
Diese Verordnung sollte am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem 18. Januar 2011 gelten —
Art. 5 32011R0969VERORDNUNG (EU) Nr. 969/2011 DER KOMMISSION vom 29. September 2011 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 400/2010 des Rates (Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus der Republik Korea versandten Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus der Republik Korea angemeldet oder nicht) zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines koreanischen Ausführers von diesen Maßnahmen, Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls gegenüber den von diesem Ausführer bezogenen Einfuhren und zollamtlicher Erfassung der letztgenannten Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.