Erwägungsgrund 1 32011R0159
Der gemeinsame Antrag der Tschechischen Republik und der Slowakei auf Eintragung der Bezeichnung „Spišské párky“ wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 und in Anwendung von Artikel 19 Absatz 3 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.