Erwägungsgrund 2 32011R0165
Die Fangquote für Makrele für 2010 wurde gekürzt, nachdem Spanien gemäß Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik Fangmöglichkeiten mit Frankreich und Portugal getauscht hatte.