Verordnung (EU) Nr. 178/2011 der Kommission vom 24. Februar 2011 zur 145. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Am 8. Februar 2011 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, zwei natürliche Person in seine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, aufzunehmen.
Erwägungsgrund 2 32011R0178
Erwägungsgrund 2 32011R0178Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen