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a) Hilfeleistung in benannten Busbahnhöfen Hilfeleistungen und Vorkehrungen, um behinderte Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen, — ihre Ankunft am Busbahnhof und ihren Bedarf an Hilfeleistungen bei angegebenen Kontaktstellen anzumelden; — sich von der angegebenen Kontaktstelle zum Abfertigungsschalter, zum Wartesaal und zum Einstiegsbereich zu begeben; — gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen in das Fahrzeug zu gelangen; — ihr Gepäck einzuladen; — ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen; — aus dem Fahrzeug auszusteigen; — einen anerkannten Begleithund im Bus mitzuführen; — sich zum Sitzplatz zu begeben; b) Hilfeleistung im Fahrzeug Hilfeleistungen und Vorkehrungen, um behinderte Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen, — wesentliche Informationen über eine Fahrt auf Verlangen des Fahrgasts in zugänglicher Form zu erhalten; — während der Fahrpausen in das Fahrzeug einzusteigen bzw. aus dem Fahrzeug auszusteigen, sofern anderes Personal als der Fahrer an Bord des Fahrzeugs ist.
Die Busbahnhofbetreiber legen innerhalb oder außerhalb des Busbahnhofs eine Anlaufstelle fest, an der behinderte Menschen oder Personen mit eingeschränkter…
Vorbehaltlich der Zugangsbedingungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 bieten Beförderer und Busbahnhofbetreiber innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs…
Zusätzlich zu den Bestimmungen des Absatzes 1 müssen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität dem Beförderer bei der Buchung oder beim…
wenn es wegen der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur, einschließlich der Busbahnhöfe und Bushaltestellen, physisch nicht möglich ist, den Einstieg, den…
1. Hilfeleistungen und Vorkehrungen, um behinderten Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen, — ihre Ankunft an einem…
1. Beförderung anerkannter Begleithunde an Bord des Schiffes entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. 2. Beförderung von medizinischem Gerät und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.