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Bedarf es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union, so werden mit diesen Rechtsakten (nachstehend „Basisrechtsakte“ genannt) der Kommission oder, in entsprechend begründeten Sonderfällen und den in den Artikeln 24 und 26 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Fällen, dem Rat Durchführungsbefugnisse übertragen.
Diese Verordnung legt die allgemeinen Regeln und Grundsätze fest, die anzuwenden sind, wenn ein verbindlicher Rechtsakt der Union (nachstehend „Basisrechtsakt“…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Gesetzgebungssakte sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Erstellung und Veröffentlichung von Bekanntmachungen, den Versand und die Veröffentlichung der in den…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieses Beschlusses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.