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Es ist angezeigt, ein Verfahren für die Vorlage und Bewertung von Anträgen zur Aufnahme von Wirkstoffen, die zwei Jahre nach Bekanntgabe der Richtlinie 91/414/EWG noch nicht im Handel waren, in Anhang I dieser Richtlinie festzulegen. Um zu gewährleisten, dass die einzelnen Schritte dieses Verfahrens zügig ausgeführt werden, sollten insbesondere einzelne Fristen gesetzt werden.
Es muss ein Verfahren für die Einreichung und Prüfung der Anträge auf erneute Aufnahme dieser Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt…
Mit der vorliegenden Verordnung werden detaillierte Regeln für die Vorlage und Bewertung von Anträgen auf Aufnahme von Wirkstoffen, die am 26. Juli 1993 nicht…
Hinsichtlich dieser Wirkstoffe ist die Prüfung der Entwürfe der Bewertungsberichte fast abgeschlossen; für die meisten dieser Stoffe wird die Entscheidung über…
Auf der Grundlage des in Absatz 1 vorgesehenen Beurteilungsberichts erlässt die Kommission unter Berücksichtigung jeglicher Stellungnahmen des Antragstellers…
Auf der Grundlage des in Absatz 1 vorgesehenen Beurteilungsberichts erlässt die Kommission unter Berücksichtigung jeglicher Stellungnahmen des Antragstellers…
Vor der Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit sich die Mitgliedstaaten und die Betroffenen auf die sich daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.