Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sollte diese Studie bestätigen, dass bei Ziegen eine Resistenz gegen die Traberkrankheit vorliegen kann, könnte es angebracht sein, die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Wirkung ab Januar 2013 zu ändern, damit Ziegen, die resistent gegen die Traberkrankheit sind, von der gemäß Anhang VII Kapitel A der genannten Verordnung erforderlichen Tötung und vollständigen Beseitigung ausgenommen sind. Zur Vermeidung nicht notwendiger Tötungen und vollständiger Beseitigungen von Ziegen, die in Kürze als resistent gegen die Traberkrankheit eingeordnet werden könnten, ist es angebracht, in Betrieben, in denen Tiere zur Erzeugung von zur Vermarktung bestimmter Milch gehalten werden und in denen ein Indexfall vor dem 1. Juli 2011 bestätigt wird, den Aufschubszeitraum für die Tötung und vollständige Beseitigung von Ziegen bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern.
Gemäß Anhang VII Kapitel A der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 können die Mitgliedstaaten außerdem beschließen, die Beseitigung der Tiere unter bestimmten…
Vor der Änderung des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 727/2007 sah dieser eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der…
Anhang VII Kapitel A der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Tilgungsmaßnahmen, die nach Bestätigung eines TSE-Ausbruchs bei Schafen und Ziegen…
Außerdem ergaben im Juli 2010 die vorläufigen Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie , die von den zyprischen Behörden unter Aufsicht des EU-Referenzlabors…
Die Verordnung (EG) Nr. 1915/2003 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt neue Bestimmungen zur Tilgung von Scrapie bei Schafen und…
Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit wurden auf Empfehlung des WLA in seiner Stellungnahme vom 4. April 2002 in die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.