Erwägungsgrund 1 32011R0194
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und unter Anwendung von deren Artikel 17 Absatz 2 wurde der Antrag Deutschlands auf Löschung der Eintragung der Bezeichnung „Höllen Sprudel“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.