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Nachdem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Mexiko neue Stoffe für die Einstufung als persistente organische Schadstoffe (POP) vorgeschlagen haben, hat der im Rahmen des Übereinkommens eingesetzte Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe seine Arbeiten zu einer Gruppe vorgeschlagener Stoffe abgeschlossen und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie die Kriterien des Übereinkommens erfüllen. Auf der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens vom 4. bis zum 8. Mai 2009 (nachstehend „4. COP-Tagung“ genannt) wurde Einigung darüber erzielt, neun Stoffe in die Anhänge des Übereinkommens aufzunehmen, darunter Pentabromdiphenylether und PFOS.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 757/2010 der Kommission vom 24. August 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der…
aus den in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und…
Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der…
Die Gemeinschaft hat bereits Rechtsvorschriften zu Fragen, die Gegenstand des Übereinkommens sind, verabschiedet, darunter die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des…
Die Gemeinschaft hat das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe unterzeichnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.