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Mit der Verordnung (EU) Nr. 757/2010 der Kommission vom 24. August 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Anhänge I und III wird der Beschluss der 4. COP-Tagung umgesetzt, indem die im Übereinkommen oder im Protokoll bzw. in beiden aufgelisteten Stoffe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 aufgenommen werden. Zu diesen Stoffen gehören Pentabromdiphenylether und PFOS. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 sind Herstellung und Inverkehrbringen der in Anhang I aufgelisteten Stoffe verboten; ferner wird in der Verordnung die Behandlung von Abfällen geregelt, die diese Stoffe enthalten. Im Falle des Perfluoroctansulfonats werden die Ausnahmen gemäß Anhang XVII der Reach-Verordnung übertragen und mit einigen Änderungen zur Berücksichtigung des Beschlusses der 4. COP-Tagung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 aufgenommen.
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden unter Ziffer 44 und 53 Beschränkungen hinsichtlich Inverkehrbringen und Verwendung von…
Nachdem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Mexiko neue Stoffe für die Einstufung als persistente organische Schadstoffe (POP)…
aus den in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und…
Aufnahme von Chemikalien, die der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 519/2012 der Kommission vom 19. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Gemeinschaft hat bereits Rechtsvorschriften zu Fragen, die Gegenstand des Übereinkommens sind, verabschiedet, darunter die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.