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Wenn eine Bürgerinitiative die notwendigen Unterstützungsbekundungen von Unterzeichnern erhalten hat, sollte jeder Mitgliedstaat für die Prüfung und Bescheinigung der Unterstützungsbekundungen, die bei Unterzeichnern aus diesem Mitgliedstaat gesammelt wurden, verantwortlich sein. Angesichts der Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu begrenzen, sollten diese die entsprechenden Prüfungen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines Antrags auf Bescheinigung auf der Grundlage angemessener Überprüfungen, etwa anhand von Stichproben, durchführen und ein Dokument ausstellen, in dem die Zahl der erhaltenen gültigen Unterstützungsbekundungen bescheinigt wird.
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten und die Behörde um eine Stellungnahme oder um wissenschaftliche oder technische Unterstützung ersuchen. Die…
Es sollte gewährleistet werden, dass Unterstützungsbekundungen für eine Bürgerinitiative innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesammelt werden. Um zu…
Die Kommission sollte eine Bürgerinitiative prüfen und ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen getrennt darlegen. Ferner sollte sie auch ihr…
Die Mitgliedstaaten liefern die Basisinformationen nach dem in Anhang I beschriebenen Verfahren. Sobald das Verfahren der Datenvalidierung gemäß Anhang I Nummer…
Die Überprüfung erfolgt anhand von Stichproben. Die Zahl der Stichproben wird durch das Bundesverwaltungsamt unter Verwendung eines…
die Koordinierung der Überprüfung der von deutschen Staatsangehörigen abgegebenen Unterstützungsbekundungen für Europäische Bürgerinitiativen sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.