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Sind bei einer Initiative Unterstützungsbekundungen in ausreichender Zahl eingegangen, so sollte jeder Mitgliedstaat die Überprüfung und Bescheinigung der von seinen Staatsangehörigen unterzeichneten Unterstützungsbekundungen veranlassen, um festzustellen, ob die erforderliche Mindestzahl von Unterzeichnern, die berechtigt sind, eine Europäischen Bürgerinitiative zu unterstützen, erreicht worden ist. Angesichts der Notwendigkeit zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten sollte diese Überprüfung auf angemessene Weise, auch anhand von Stichproben, durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten ein Dokument ausstellen, in dem die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen bescheinigt wird.
Auf der Grundlage der durchgeführten Überprüfungen bescheinigt die zuständige Behörde die Anzahl der gültigen Unterstützungsbekundungen für den jeweiligen…
Wenn eine Bürgerinitiative die notwendigen Unterstützungsbekundungen von Unterzeichnern erhalten hat, sollte jeder Mitgliedstaat für die Prüfung und…
… (Bezeichnung der zuständigen Behörde) aus … (Name des Mitgliedstaats), bestätigt nach Durchführung der notwendigen Prüfungen gemäß Artikel 12 der Verordnung…
Um zu gewährleisten, dass eine Initiative repräsentativ ist und dass ähnliche Bedingungen für die Unterstützung einer Initiative herrschen, ist es ebenfalls…
Die Überprüfung erfolgt anhand von Stichproben. Die Zahl der Stichproben wird durch das Bundesverwaltungsamt unter Verwendung eines…
Zu diesem Zweck ist es ebenfalls angemessen, die Mindestzahl der aus jedem dieser Mitgliedstaaten kommenden Unterzeichner festzulegen. Um für alle Bürger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.