Erwägungsgrund 4 32011R0221
Durch die Verordnung (EG) Nr. 521/2005 der Kommission wurde die Zubereitung vorläufig für Salmoniden zugelassen.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 521/2005 der Kommission wurde die Zubereitung vorläufig für Salmoniden zugelassen.