Art. 2 32011R0720VERORDNUNG (EU) Nr. 720/2011 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt hinsichtlich der Einführung der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an EU-Flughäfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 29. April 2011.
Art. 2 32011R0830VERORDNUNG (EU) Nr. 830/2011 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2011 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32011R0660VERORDNUNG DES RATES (EU) Nr. 660/2011 DES RATES vom 9. Juni 2011 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2011.
Art. 2 32011R0062VERORDNUNG (EU) Nr. 62/2011 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2011 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen 2011 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R1212VERORDNUNG (EU) Nr. 1212/2010 DES RATES vom 29. November 2010 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32011R0779VERORDNUNG (EU) Nr. 779/2011 DES RATES vom 12. Juli 2011 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten aufgrund des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 28. Februar 2011.