Erwägungsgrund 3 32005R0023
Gemäß Artikel 12 des Anhangs XII des Statuts sollte der in den Artikeln 4 und 8 des Anhangs VIII des Statuts sowie in den Artikeln 40 und 110 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten vorgesehene Zinssatz geändert werden —