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Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikel, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, dürfen nur unter der Voraussetzung in die Mitgliedstaaten eingeführt werden, dass der Einführer der zuständigen Behörde für jede Sendung eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung vorlegt, in der bestätigt wird, dass die Anforderungen in Anhang V Teil A bzw. in Anhang II Abschnitt A der Richtlinie 2002/72/EG bezüglich der Migration primärer aromatischer Amine und von Formaldehyd erfüllt sind.
Ein Muster der Erklärung gemäß Absatz 1 ist im Anhang der vorliegenden Verordnung enthalten. Die Erklärung ist in der Amtssprache oder in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats vorzulegen, in den die Sendung eingeführt wird.
Der Erklärung gemäß Absatz 1 ist ein Laborbericht beizufügen, der Folgendes enthält:
in Bezug auf Polyamid-Küchenartikel Analyseergebnisse, aus denen hervorgeht, dass keine primären aromatischen Amine in nachweisbaren Mengen an Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien abgegeben werden. Die Nachweisgrenze gilt für die Summe der primären aromatischen Amine. Für die Zwecke der Analyse wird die Nachweisgrenze für primäre aromatische Amine auf 0,01 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz festgesetzt.
in Bezug auf Melamin-Küchenartikel Analyseergebnisse, aus denen hervorgeht, dass kein Formaldehyd in Mengen über 15 mg/kg Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz abgegeben wird.
Die zuständige Behörde gibt in der Erklärung gemäß dem Anhang dieser Verordnung an, ob die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden dürfen, und dies in Abhängigkeit davon, ob sie die in Absatz 1 genannten Anforderungen und Bedingungen der Richtlinie 2002/72/EG erfüllen.
Text von Bild Name und vollständige Anschrift (einschließlich Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) der natürlichen oder juristischen Person, die die Erklärung…
Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikel, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, sollten nur dann in den zollrechtlich freien Verkehr…
Für die Einfuhr der in Absatz 1 genannten Erzeugnisse ist Folgendes vorzulegen: a) eine Bescheinigung über die Erfüllung der Bestimmungen der Absätze 1 und 2;…
Damit die Kontrollen von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft China bzw. Hongkong ist, effizienter gestaltet werden…
In dieser Verordnung werden besondere Bedingungen und detaillierte Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.