Erwägungsgrund 2 32011R0284
Über das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel gemäß Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Meldungen und Warnungen über Lebensmittelkontaktmaterialien eingegangen, die aus der Volksrepublik China (nachfolgend „China“) und der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China (nachfolgend „Hongkong“) eingeführt wurden und an Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien chemische Stoffe in Mengen abgeben, die gegen EU-Vorschriften verstoßen.