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Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält besondere Vorschriften für Materialien und die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, einschließlich bestimmter allgemeiner und spezifischer Anforderungen an diese Materialien und Gegenstände. Gemäß Artikel 24 der genannten Verordnung führen die Mitgliedstaaten amtliche Kontrollen durch, um die Einhaltung dieser Verordnung in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des EU-Rechts für amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen sicherzustellen. Diese Vorschriften sind in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt.
Bei der Überwachung der Übereinstimmung der Materialien und Gegenstände mit dieser Verordnung sollten die speziellen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel…
Die Mitgliedstaaten sollten amtliche Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der vorliegenden Verordnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 legt allgemeine Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Lebensmitteln fest. In bestimmten Fällen sind jedoch detailliertere…
Zur Durchsetzung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung sollten die Mitgliedstaaten amtliche Kontrollen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.