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In Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist die Möglichkeit vorgesehen, spezielle Einfuhrbedingungen für bestimmte Waren aus Drittländern festzulegen, wobei die mit diesen Waren verbundenen Risiken zu berücksichtigen sind.
Insbesondere sieht Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vor, dass, soweit die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern zu beachtenden…
Die Anwendung der durch die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 eingeführten Regelung auf andere Waren als diejenigen, die vollständig in den betreffenden Landesteilen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält besondere Vorschriften für Materialien und die Gegenstände, die dazu…
Das versendende Drittland ist in einer gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erstellten Liste der Drittländer aufgeführt, aus denen…
Werden bei aus Drittländern eingeführtem Fleisch konkrete Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 oder der vorliegenden Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sieht im Fall der Nichteinhaltung bestimmte Maßnahmen der zuständigen Behörde vor, insbesondere im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.