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Unternehmer, Tierärzte, Angehörige der mit der Gesundheit von Wassertieren befassten Berufe und Angehörige der mit Tieren befassten Berufe, die Seuchenerreger in die Union bringen, müssen Dieser Absatz gilt auch für jede andere natürliche oder juristische Person, die absichtlich Seuchenerreger in die Union bringt.
geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Eingang dieser Seuchenerreger in die Union im Hinblick auf die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und auf neu auftretende Seuchen kein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier in der Union darstellt;
geeignete Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass durch den Eingang dieser Seuchenerreger in die Union kein Risiko von Bioterrorismus entsteht.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 in Bezug auf Bestimmungen über den Eingang von Seuchenerregern in die Union delegierte Rechtsakte zu erlassen hinsichtlich
der Verpackung von Seuchenerregern;
sonstigen Risikominderungsmaßnahmen, die zur Verhinderung der Freisetzung und Verbreitung von Seuchenerregern notwendig sind.
die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretende Seuchen;
die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretende Seuchen;
der Verbringung solcher Tiere, solchen Zuchtmaterials und solcher Erzeugnisse tierischen Ursprungs innerhalb der Union und deren Handhabung nach ihrem Eingang…
Festlegung besonderer Anforderungen an den Eingang in die Union von Tieren und Erzeugnissen sowie von Transportmitteln oder anderen Materialien, die mit solchen…
sie erfüllen die in Artikel 234 Absatz 1 und in delegierten Rechtsakten, die nach Artikel 234 Absatz 2 erlassen wurden, festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.