Erwägungsgrund 1 32011R0289
Die ungarische Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 der Kommission enthält zwei Fehler, die mit Wirkung ab dem Datum berichtigt werden müssen, ab dem die Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 gilt.
Die ungarische Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 der Kommission enthält zwei Fehler, die mit Wirkung ab dem Datum berichtigt werden müssen, ab dem die Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 gilt.