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In ihrem diesbezüglichen Gutachten vom 31. Mai 2010 kam die Behörde zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten die geltenden Rückstandshöchstgehalte für Methidathion in Zitrusfrüchten, Kirschen, Pfirsichen, Pflaumen, Oliven, Zwiebeln, Tomaten, Gurken, Kopfkohl, Trockenerbsen, Rapssaat, Sonnenblumenkernen, Mais, Tee, Kernobst und Ananas nicht rechtfertigen. Auf der Grundlage der verfügbaren Daten schlug die Behörde neue Rückstandshöchstgehalte für Kernobst und Ananas vor. In Bezug auf Erbsen und Hopfen kam die Behörde zu dem Schluss, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte veraltet und für den internationalen Handel nicht länger erforderlich sind. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen entsprechend zu ändern.
In ihrem diesbezüglichen Gutachten vom 31. Mai 2010 kam die Behörde zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten die geltenden Rückstandshöchstgehalte für…
In ihrer Stellungnahme vom 26. September 2008 zu Methomyl und Thiodicarb zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für…
In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 zu Ethephon zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Ananas,…
Für Ethephon , Fenamiphos , Triasulfuron und Triticonazol gab die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 mit Gründen versehene…
In ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2009 zu Procymidon zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Aprikosen/Marillen,…
In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 zu Fenamiphos zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Bananen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.