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Kleine Ventilatoren, die (mittelbar) durch einen Elektromotor mit einer Leistung zwischen 125 W und 3 kW angetrieben werden, der vorwiegend anderen Zwecken dient, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maßnahme. So wird beispielsweise ein kleiner Ventilator zur Kühlung des Elektromotors einer Kettensäge nicht erfasst, selbst wenn die Leistung des Kettensägenmotors (der auch den Ventilator antreibt) über 125 W liegt.
Durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetriebene Ventilatoren sind ein wichtiger Bestandteil verschiedener Geräte…
Viele Ventilatoren sind in andere Erzeugnisse eingebaut und werden nicht im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie 2009/125/EG und der Richtlinie 2006/42/EG des…
Verbesserungen der Energieeffizienz von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden,…
einen Ventilator im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen…
Die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im…
Im Interesse einer weiteren Begrenzung der Umweltauswirkungen von Ventilatoren, die durch Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.