Erwägungsgrund 5 32011R0363
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher dahingehend geändert werden, dass eine Isoeugenol-Höchstmenge für Fische aufgenommen wird.
Tabelle 1 im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 sollte daher dahingehend geändert werden, dass eine Isoeugenol-Höchstmenge für Fische aufgenommen wird.