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Für Acrylamid wird ein Grenzwert von 0,1 % aufgenommen, damit, wie in der Empfehlung 2004/394/EG ausgeführt, andere bei Abdichtungsprozessen verwendbare Quellen für freies Acrylamid, wie beispielsweise N-Methylolacrylamid, auch erfasst sind.
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird die folgende Nummer 60 angefügt: „60. Acrylamid CAS-Nr. 79-06-1 · Darf nach dem 5. November 2012 weder als…
In der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 angenommenen Empfehlung 2004/394/EG der Kommission vom 29. April 2004 über die Ergebnisse der Risikobewertung…
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist es deshalb notwendig, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Acrylamid in Abdichtungsmitteln und…
Die europäische Risikobewertung zeigte, dass die Risiken begrenzt werden müssen, die für das aquatische Ökosystem infolge der Exposition bei der Verwendung von…
Unbeschadet des Artikels 3 ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit der Gehalt an durch Abluftleitungen in die Luft abgegebenem Asbest…
Die Höchstwerte für Aluminium in Calciumphosphaten (E 341(i)-(iii)), Dinatriumdiphosphat (E 450(i)) und Calciumdihydrogendiphosphat (E 450(vii)) sollten dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.