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In der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 angenommenen Empfehlung 2004/394/EG der Kommission vom 29. April 2004 über die Ergebnisse der Risikobewertung und über die Risikobegrenzungsstrategien für die Stoffe: Acetonitril; Acrylamid; Acrylnitril; Acrylsäure; Butadien; Fluorwasserstoff; Wasserstoffperoxid; Methacrylsäure; Methylmethacrylat; Toluol; Trichlorbenzol wird empfohlen, auf Unionsebene zu erwägen, ob das Inverkehrbringen und die Verwendung von Acrylamid in Abdichtungsmitteln für klein- und großformatige Anwendungen nach der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen eingeschränkt werden sollten.
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird die folgende Nummer 60 angefügt: „60. Acrylamid CAS-Nr. 79-06-1 · Darf nach dem 5. November 2012 weder als…
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist es deshalb notwendig, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Acrylamid in Abdichtungsmitteln und…
Der Stoff Acrylamid wird als krebserzeugend der Kategorie 1B und erbgutverändernd der Kategorie 1B eingestuft. Seine Risiken wurden gemäß der Verordnung (EWG)…
Die europäische Risikobewertung zeigte, dass die Risiken begrenzt werden müssen, die für das aquatische Ökosystem infolge der Exposition bei der Verwendung von…
Für Acrylamid wird ein Grenzwert von 0,1 % aufgenommen, damit, wie in der Empfehlung 2004/394/EG ausgeführt, andere bei Abdichtungsprozessen verwendbare Quellen…
Ethylenoxid unterliegt der Richtlinie 79/117/EWG. Die Chemikalie wurde jedoch im Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.