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Aufgrund des Verbots von Cadmium in Neu-PVC ist vorgesehen, dass der Cadmiumgehalt von Bauprodukten, die aus Recycling-PVC hergestellt werden, schrittweise reduziert wird. Aus diesem Grund sollte der Grenzwert von Cadmium entsprechend überprüft werden, und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sollte gemäß Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in die Überprüfung der Beschränkung eingebunden werden.
Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse ergeben sich insbesondere aus Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII der…
Die Verwendung von Recycling-PVC sollte bei der Herstellung bestimmter Bauprodukte gefördert werden, weil dies die Wiederverwertung von Alt-PVC gestattet, das…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wurde die bestehende Verwendungsbeschränkung für Cadmium und Cadmiumverbindungen in synthetischen organischen Polymeren…
Seit dem 31. Dezember 1992 ist Cadmium nach der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Die Kommission wird die Europäische Chemikalienagentur auffordern, gemäß Artikel 69 der REACH-Verordnung ein Dossier entsprechend den Anforderungen des Anhangs…
Bis zum Abschluss des Beschränkungsverfahrens sollte die Beschränkung der Verwendung von Cadmium und seinen Verbindungen auf die Kunststoffarten beschränkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.