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Durch die Verordnung (EU) Nr. 494/2011 wurde die bestehende Verwendungsbeschränkung für Cadmium und Cadmiumverbindungen in synthetischen organischen Polymeren (Kunststoff) auf alle Kunststoffe mit Ausnahme von wiedergewonnenem cadmiumhaltigem PVC für die Verwendung bei der Herstellung bestimmter Bauprodukten ausgedehnt. Die Gewährung einer Ausnahmeregelung erfolgte unter Berücksichtigung der Erörterungen in einer Ad-hoc-Sitzung von Sachverständigen für Risikomanagementtätigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und die Ergebnisse einer im Januar 2010 veröffentlichten Studie über die sozioökonomischen Folgen einer etwaigen Aktualisierung der Beschränkungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Cadmium in Schmuck, Legierungen zum Löten und in PVC . Über alle Aspekte der Beschränkung wurde mit den für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern beraten.
Nach Erlass der Verordnung (EU) Nr. 494/2011 erhielt die Kommission Kenntnis von Verwendungen von Cadmiumpigmenten in bestimmten Arten von Kunststoffen, die…
Bis zum Abschluss des Beschränkungsverfahrens sollte die Beschränkung der Verwendung von Cadmium und seinen Verbindungen auf die Kunststoffarten beschränkt…
Die Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der die sozio-ökonomischen Folgen einer etwaigen Aktualisierung der Beschränkungen für das…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird die Tabelle mit der Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppen und Gemische sowie mit den…
Seit dem 31. Dezember 1992 ist Cadmium nach der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 494/2011 der Kommission vom 20. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.