Erwägungsgrund 5 32011R0555
Mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Aussetzungen werden die in der Verordnung (EG) Nr. 179/2009 vorgesehenen Aussetzungen, die bis zum 31. Dezember 2010 galten, verlängert. Da eine Unterbrechung der Zollbehandlung der unter diese Aussetzung fallenden Monitore nicht im Interesse der Union liegt, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2011 gelten —