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VERORDNUNG (EU) Nr. 559/2011 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Carbendazim, Cyromazin, Ethephon, Fenamiphos, Thiophanat-methyl, Triasulfuron und Triticonazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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