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Für Ethephon , Fenamiphos , Triasulfuron und Triticonazol gab die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 mit Gründen versehene Stellungnahmen zu den geltenden Rückstandshöchstgehalten ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Triasulfuron-Rückstandshöchstgehalte für Gerste, Hafer, Roggen und Weizen herabgesetzt und die Fenamiphos-Rückstandshöchstgehalte für Tomaten/Paradeiser, Auberginen, Paprika, Wassermelonen, Zucchini, Rosenkohl, Bananen, Erdnüsse und Ölsamen herabgesetzt und für Trauben angehoben werden sollten. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass eine Änderung der Rückstandshöchstgehalte für Triticonazol nicht erforderlich ist. Die Rückstandshöchstgehalte in neuen Waren für diese vier Stoffe, die vorläufig in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt sind, sollten in Anhang II der Verordnung überführt werden.
In ihrem diesbezüglichen Gutachten vom 31. Mai 2010 kam die Behörde zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten die geltenden Rückstandshöchstgehalte für…
In ihrem diesbezüglichen Gutachten vom 31. Mai 2010 kam die Behörde zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten die geltenden Rückstandshöchstgehalte für…
In ihrer Stellungnahme vom 26. September 2008 zu Methomyl und Thiodicarb zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für…
Für Aldicarb, Bromopropylat, Chlorfenvinphos, Endosulfan, EPTC, Ethion, Fenthion, Methidathion, Simazin, und Triforin sind in Anhang II und in Anhang III Teil B…
Für Captan, Carbendazim, Cyromazin, Ethephon, Fenamiphos, Thiophanat-methyl, Triasulfuron und Triticonazol wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der…
In ihrer Stellungnahme vom 21. Januar 2009 zu Procymidon zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Aprikosen/Marillen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.