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Die EU ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem werden gemäß der Beitrittsakte von 2003 seit dem Zeitpunkt des Beitritts der Republik Polen zur Europäischen Union die zuvor von Polen geschlossenen Fischereiabkommen, wie das Übereinkommen über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer, von der EU verwaltet. Diese Fischereiorganisationen haben empfohlen, für 2011 eine Reihe von Maßnahmen einzuführen, darunter Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe. Diese Fangmöglichkeiten sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Die EU ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem werden…
Die Union ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil.…
Die Parteien des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer haben auf ihrer Jahrestagung im Jahr…
Die EU hat nach dem Verfahren, das in den Fischereiabkommen und Protokollen über die Fischereibeziehungen mit Norwegen , den Färöern und Grönland vorgesehen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.