Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der Dringlichkeit sollten die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der Fangbeschränkungen für bestimmte kurzlebige Bestände im Einklang mit Artikel 291 des Vertrags nach dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse festgelegt werden.
Gemäß Artikel 291 des Vertrags sollten aus Gründen der Dringlichkeit die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der Fangbeschränkungen für bestimmte kurzlebige…
Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der…
Die zur Durchführung des vorliegenden Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung…
Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der…
Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der…
Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.