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In dieser Verordnung werden Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 4, 5, 6 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 festgelegt. Außerdem werden mit dieser Verordnung die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sowie die Richtlinie 2007/46/EG geändert.
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 wird gemäß Anhang XV dieser Verordnung geändert.
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und die Richtlinie 2007/46/EG sollten dementsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Verordnung (EG) Nr. 499/96 ist entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.