Erwägungsgrund 1 32010R0583
In der Richtlinie 2009/65/EG werden die Hauptgrundsätze festgelegt, die bei der Zusammenstellung und Übermittlung von wesentlichen Informationen für den Anleger zu befolgen sind. Dazu gehören Anforderungen an das Format und die Aufmachung der Informationen, die Zielsetzungen und Hauptbestandteile der offenzulegenden Informationen, die Frage, wer wem die Informationen zur Verfügung stellen sollte und die bei der Übermittlung zugrunde zu legenden Methoden. Einzelheiten zu Inhalt und Format sollen später im Rahmen von Durchführungsmaßnahmen ausgearbeitet werden, die so klar abgesteckt sein sollten, dass sichergestellt wird, dass die Anleger die für die spezifischen Fondsstrukturen benötigten Informationen auch erhalten.